Transporte     Anhängerverleih

Inhalt

  • Der Mieter erkennt an, daß er den Anhänger ohne äußerlich erkennbare Mängel mit kompletter Ausrüstung übernommen hat.
  • Die Benutzung des gemieteten Anhängers bleibt auf die BRD beschränkt. Wenn mit dem Mietanhänger Auslandsfahrten durchgeführt werden, so ist dies dem Vermieter mitzuteilen. Die dem Mieter ausgehändigten Papiere sind nach Beendigung der Mietzeit unaufgefordert zurückzugeben.
  • Die Angaben des Mieters zur Person, über Benutzungsumfang und -dauer sowie über seine Zahlungsfähigkeit müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Sie sind ausdrückliche Voraussetzung für die Übergabe des Anhängers.
  • Die Weitervermietung des Anhängers, die Überlassung an nicht im Mietvertrag aufgeführte Personen ist untersagt. Entstehen hierbei dem Vermieter Schäden, gleich welcher Art, so haftet hierfür der Mieter sowie und insbesondere der nichtberechtigte Fahrer.
  • Verstößt der Mieter gegen Abmachungen und Bestimmungen dieses Vertrages, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Anhänger wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt auch für den Fall unzureichender Fahrpraxis und falls sich die Unzuverlässigkeit des Mieters nach Abschluß des Vertrages herausstellen sollte.
  • Vereinbarungen, die den Vertrag abändern oder ergänzen, sind nur in schriftlicher Form gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
  • Die Anhänger können nur für einen vollen Tag gemietet werden, stundenweise Vermietung gibt es nicht, angefangene Tage werden voll berechnet.
  • Vor Überschreitung der Vereinbarten Mietdauer ist die Zustimmung des Vermieters zur Weiterbenutzung einzuholen.
  • Die Miete beginnt und endet auf dem Betriebsgelände der Fa. Auer.
  • Der Mieter hat beim Reservieren bzw. Abholen des Anhängers eine Kaution in Höhe von 100,- € in bar zu hinterlegen. Die Kaution wird bai Rücklieferung des Anhängers, soweit der Anhänger keine Schäden aufweist, an dn Mieter zurückbezahlt.
  • Zug um Zug mit vereinbarter Verlängerung der Mietzeit ist die weitere Miete ebenfalls in voller Höhe zu bezahlen.
  • Der Anhänger ist pfleglich zu behandeln und immer gegen Diebstahl zu sichern. Die im Kfz-Schein angegebene Nutzlast ist einzuhalten. Bei Zuwiederhandlung haftet der Mieter voll für den Entstandenen Schaden.
  • Bei Störungen oder Schäden ist der Vermieter sofort persönlich oder telefonisch zu benachrichtigen. Der Vermieter bestimmt dann, was zu geschehen hat. Gibt der Mieter selbst irgendwelche Anweisungen, die zu Kosten führen, so hat er diese selber zu tragen.
  • Alle Unfälle, Störungen und sonstige Schäden sind dem Vermieter nochmals bei Rückgabe anzuzeigen.
  • Die Mietanhänger sind in gereinigtem Zustand zurückzuliefern. Für nicht gereinigte zurückgelieferte Anhänger berechnen wir Reinigungskosten.
  • Das Fahrzeig ist haftpflichtversichert/Teilkasko mit 150,- € Selbstbeteiligung.
  • Wenn der Anhänger angehängt ist, so ist er mit dem jeweils ziehenden Fahrzeug versichert.
  • für den Fahrer (Benützer) des Anhängers und dessen Handeln und Entscheiden
  • für technische und merkantile Wertminderung
  • für Bergungs- und Rückführungskosten
  • für Sachverständigenkosten
  • für Reparaturkosten in voller Höhe
  • Es besteht kein Versicherungsschutz für Transpoprt gefährlicher Stoffe, Gifte, Heizöl und Treibstoff.
  • Der Vermieter haftet in keinem Fall für Schäden am Ladegut, die durch Eindringen von Wasser, schlechte bzw. keine Befestigung des Ladegutes oder sonstigen Umständen entstehen.
  • Der Vermieter haftet beim Transport von Tieren nicht für eventuelle Krankheiten, die durch den Transport kranker Tiere des Vormieters entstehen. Um das Anstecken von Tieren durch Bakterien und Viren, die sich evtl. im Fahrzeug befinden, zu vermeiden, empfehlen wir dem Mieter, vor jedem Transport den Anhänger zu desinfizieren.
  • Bei Nichtigkeit einzelner Teile dieses Vertrages bleiben die anderen Teile dennoch rechtswirksam.